Solaranlagen | erneuerbare Energien

Die Installation von Sonnenkollektoren / Photovoltaikanlagen ist baubewilligungspflichtig, wenn eine Liegenschaft als erhaltenswertes oder schützenswertes Baudenkmal (Art. 7 BewD) eingestuft und Bestandteil einer Baugruppe (K-Objekt) ist. Eine Vorbesprechung mit der kantonalen Denkmalpflege wird empfohlen.

Baubewilligungsfreie Anlagen sind in den Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien des Kantons Bern definiert.
Die Richtlinien beziehen sich auf Solaranlagen, Wärmepumpen und Windkraftanlagen. Diese legen fest, ob zum Beispiel für eine Solaranlage bei einem Steildach, für eine Wärmepumpe ausserhalb des Gebäudes oder für eine kleine Windkraftanlage auf dem Gartenhäuschen eine Baubewilligung erforderlich ist oder nicht. Anhand klar definierter Kriterien wird festgelegt, ob eine Anlage in der Bau- oder in der Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig ist.

Hinweis: Baubewilligungsfreie Solaranlagen sowie der Wärmeerzeugerersatz unterliegen der Meldepflicht. Diese hat über die eBau Plattform zu erfolgen.

Neue Regelungen ab 1. Januar 2026
Im Kanton Bern gelten ab 1. Januar 2026 neue Vorschriften zur Solarpflicht für Neubauten und Erweiterungen sowie für Parkplätze. Für bestehende Bauten gilt neu eine Meldepflicht bei umfassenden Dachsanierungen.

Weitere Infos zur Solarpflicht: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/energie/solarpflicht.html

Solaranlagen an Fassaden sind unter bestimmten Voraussetzungen baubewilligungsfrei. Das neue Merkblatt «Baubewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden im Meldeverfahren» hält die Kriterien fest, unter denen Solaranlagen an Fassaden baubewilligungsfrei im Meldeverfahren umgesetzt werden können.

Hilfreiche Links
Eignung und Kosten ermitteln - www.sonnendach.ch
Energievorschriften beim Bauen 
Meldung einreichen - eBau

Gesetzliche Grundlagen
Das Kantonale Energiegesetz (KEnG) regelt die Grundlagen in den Artikeln 39a bis 39e. Die Kantonale Energieverordnung (KEnV) regelt die Detailbestimmungen in den Artikeln 19a bis 19h.
Kantonales Energiegesetz (KEnG)
Kantonale Energieverordnung (KEnV)

Bauverwaltung
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